Design

Als Design oder auch Geschmacksmuster werden zwei- oder dreidimensionale Muster oder Modelle geschützt, die neu sind und Eigenart aufweisen.

Bei dem Geschmacksmuster handelt es sich um ein ungeprüftes Recht, dessen Rechtsbeständigkeit erst im Verletzungsfall geprüft wird. Ein registrierter Geschmacksmusterschutz kann für Deutschland, für die europäische Gemeinschaft oder auch international erwirkt werden.

Die maximale mögliche Schutzdauer eines Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

Auch nicht eingetragene Geschmacksmuster genießen in der Europäischen Gemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen für 3 Jahre Schutz.

Das Geschmacksmuster gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, das Muster oder Modell ganz oder teilweise nachzubilden.