Patente

Nach § 1 Patentgesetz werden Patente erteilt für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Erfindungen müssen ferner im Bereich der Technik liegen.

Erteilte Patente sind geprüfte Schutzrechte, die dem Patentinhaber eine Monopolstellung verschaffen. Der Patentinhaber besitzt ein Verbietungsrecht gegenüber der Konkurrenz. Die Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab den Anmeldetag.

Es kann eine deutsche Patentanmeldung, eine europäische oder auch eine internationale Anmeldung eingereicht werden. Meistens ist es ratsam, zuerst eine nationale deutsche Patentanmeldung mit Prüfungsantrag zu tätigen, um eine möglichst exakte Auskunft über die Schutzfähigkeit der Erfindung zu erhalten. Auslandsanmeldungen können dann anschließend innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten unter Inanspruchnahme der Priorität der ursprünglichen deutschen Anmeldung vorgenommen werden.

Gebrauchsmuster

Gebrauchmuster dienen zum Schutz von Vorrichtungen und Erzeugnissen. Technische Verfahren sind dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich. Gebrauchsmuster werden auch als „kleine Patente“ bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Patent ist ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, welches eine Schutzdauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag genießt.

Die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters wird erst in einem eventuell späteren Verfahren wie beispielsweise einem Verletzungs- oder Löschungsverfahren geprüft.