Marken

Das deutsche Recht gewährt Markenschutz für angemeldete und eingetragene Marken, für benutzte Marken, wenn diese Verkehrsgeltung besitzen, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben.

Markenschutz kann für Deutschland, für die Europäische Gemeinschaft als Gesamtheit und weltweit, beispielsweise durch eine internationale Registrierung oder auch durch eine separate Anmeldung in einzelnen Ländern erworben werden.

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zunächst 10 Jahre und kann dann beliebig lange verlängert werden.

Eine Marke gewährt dem Inhaber eine Monopolstellung, so dass es jedem Dritten verboten ist, die Marke oder ein ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.

Wer eine Marke besitzt, sollte seine Monopolstellung auch pflegen. Das bedeutet, er sollte seine Marke vor der Benutzung durch Dritte schützen und dementsprechend sein Verbietungsrecht auch wahrnehmen.inbaren.